Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.07.1992

Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1992 - 1 StR 217/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1556
BGH, 16.06.1992 - 1 StR 217/92 (https://dejure.org/1992,1556)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1992 - 1 StR 217/92 (https://dejure.org/1992,1556)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1992 - 1 StR 217/92 (https://dejure.org/1992,1556)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1556) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Erpressungsbrand I

§ 307 Nr. 2 StGB aF, 'ausnutzen', 'konkrete Brandsituation'

Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 255 StGB; § 307 Nr. 2 StGB
    Besonders schwere Brandstiftung (Ausnutzungsabsicht, konkreter Bezug zur geplanten Tat); räuberische Erpressung; Molotow-Cocktail als Waffe

  • Wolters Kluwer

    Besonders schwere Brandstiftung - Ausnutzungsabsicht - Ausnutzung der Tat - Räuberische Erpressung - Brandsituation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 307 Nr. 2
    Ausnutzungsabsicht bei besonders schwerer Brandstiftung

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 309
  • NJW 1992, 2581
  • MDR 1992, 1069
  • NStZ 1992, 2581
  • NStZ 1992, 541
  • StV 1993, 525
  • JR 1993, 294
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Zwar wird in der Literatur zum Teil - mit Unterschieden im Detail - die Auffassung vertreten, nach der Vorstellung des Täters müßten die spezifischen Auswirkungen der gemeingefährlichen Situation die Begehung der anderen Tat begünstige, Tröndle/Fischer aaO § 306b Rdn. 8 f.; Lackner/Kühl StGB 23. Aufl. § 306 b Rdn. 4, Geppert Jura 1998, 597, 564; Hecker GA 1999, 332; Mitsch ZStW 111, 65, 114; vgl. zu § 307 Nr. 2 StGB a.F.: BGHSt 38, 309; 40, 251).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    bb) In den Tatkomplexen 3 und 4 wurde (anders als in dem der Entscheidung BGH NJW 1992, 2581 - in BGHSt 38, 309 insoweit nicht vollständig abgedruckt - zugrundeliegenden Fall) zeitgleich mit dem Absenden des Erpressungsschreibens eine Rohrbombe abgelegt, deren Explosion den Beginn der Ausführungshandlung der versuchten schweren räuberischen Erpressung (§ 250 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB) zum Nachteil des K. - Konzerns darstellte.
  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 245/21

    Jugendstrafrecht: Anordnung eines Zuchtmittels neben einer zur Bewährung

    Erforderlich ist ein Einsatz im Zeitraum zwischen Versuchsbeginn und Tatbeendigung (s. BGH, Urteil vom 16. Juni 1992 - 1 StR 217/92, NJW 1992, 2581, 2582; Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 4 StR 322/17, NStZ 2018, 148; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 250 Rn. 18).
  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 264/94

    Tatbestandsmerkmal der Ausnutzungsabsicht bei der besonders schweren

    Der Tatbestand des § 307 Nr. 2 StGB ist nur dann erfüllt, wenn der Täter die durch die Brandstiftung herbeigeführte gemeingefährliche Situation zur Begehung der in der Vorschrift genannten weiteren Taten ausnutzen will (Fortentwicklung von BGH, 16. Juni 1992, 1 StR 217/92, BGHSt 38, 309).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß die geplante weitere Tat in sehr nahem zeitlichen, sachlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Brandstiftung stehen muß (BGHSt 38, 309).

    Andererseits besteht bei Fallgestaltungen, wie sie der Entscheidung BGHSt 38, 309 oder der hier zu entscheidenden Sache zugrundeliegen, in Fällen also, in welchen eine Brandstiftung als Vorbereitungshandlung für eine geplante räuberische Erpressung dienen soll oder als Nötigungsmittel für eine solche eingesetzt wird, ohne daß der Täter sich die durch den Brand hervorgerufene gemeingefährliche Situation zunutze macht, kein Bedürfnis für die Anwendung des erhöhten Strafrahmens des § 307 StGB.

  • BGH, 11.10.2017 - 4 StR 322/17

    BGH hält Verurteilung wegen Erpressung des Lebensmitteldiscounters "Lidl" im

    Bezogen auf die nachfolgend ins Werk gesetzte räuberische Erpressung stellt sich der Rohrbombenanschlag als Vorbereitungshandlung dar, welche die Qualifikationsnorm des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB nicht erfüllt (vgl. BGH, Urteile vom 16. Juni 1992 - 1 StR 217/92, NJW 1992, 2581; vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95 aaO).
  • BGH, 29.09.1999 - 3 StR 359/99

    Anstiftung zur (besonders) schweren Brandstiftung (Anwendung vor und nach dem 6.

    Anders als nach altem Recht (vgl. BGHSt 38, 309; 40, 251) besteht nach der deutlichen Herabsetzung der Mindeststrafe für besonders schwere Brandstiftung kein Anlaß und angesichts des klaren, mit dem anderer Strafbestimmungen (§ 211, § 315 Abs. 3 StGB) übereinstimmenden neuen Gesetzeswortlauts auch keine Möglichkeit für eine restriktive, an den Grundsätzen früherer Rechtsprechung zu § 307 StGB a.F. anknüpfende Auslegung in dem Sinn, daß die Straftat, die durch den Brand vorbereitet werden soll, nach der Vorstellung des Täters gerade durch die akute, gemeingefährliche Brandsituation begünstigt sein müsse.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.07.1992 - 3 StR 77/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2745
BGH, 22.07.1992 - 3 StR 77/92 (https://dejure.org/1992,2745)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1992 - 3 StR 77/92 (https://dejure.org/1992,2745)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1992 - 3 StR 77/92 (https://dejure.org/1992,2745)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2745) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer schweren Brandstiftung gemäß § 306 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 541
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.04.1975 - 4 StR 120/75

    Begriffsbestimmung des Gebäude, welches zur Wohnung von Menschen dient -

    Auszug aus BGH, 22.07.1992 - 3 StR 77/92
    Da - nach den getroffenen Feststellungen - der Angeklagte S. die Tat vereinbarungsmäßig Abwesenheit der Eheleute S. ausgeführt hatte, ist nicht auszuschließen, daß die Eheleute S. die Zweckbestimmung des Gebäudes, zur Wohnung von Menschen zu dienen, für sich und den zur Tatzeit noch minderjährigen Sohn Markus (§ 1631 Abs. 1 BGB) aufgegeben hatten (vgl. BGHSt 26, 121, 122 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]; 16, 394 ff; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 4, 6).
  • BGH, 14.10.1987 - 2 StR 466/87

    Aufgabe des Wohnzwecks

    Auszug aus BGH, 22.07.1992 - 3 StR 77/92
    Da - nach den getroffenen Feststellungen - der Angeklagte S. die Tat vereinbarungsmäßig Abwesenheit der Eheleute S. ausgeführt hatte, ist nicht auszuschließen, daß die Eheleute S. die Zweckbestimmung des Gebäudes, zur Wohnung von Menschen zu dienen, für sich und den zur Tatzeit noch minderjährigen Sohn Markus (§ 1631 Abs. 1 BGB) aufgegeben hatten (vgl. BGHSt 26, 121, 122 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]; 16, 394 ff; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 4, 6).
  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 521/61
    Auszug aus BGH, 22.07.1992 - 3 StR 77/92
    Da - nach den getroffenen Feststellungen - der Angeklagte S. die Tat vereinbarungsmäßig Abwesenheit der Eheleute S. ausgeführt hatte, ist nicht auszuschließen, daß die Eheleute S. die Zweckbestimmung des Gebäudes, zur Wohnung von Menschen zu dienen, für sich und den zur Tatzeit noch minderjährigen Sohn Markus (§ 1631 Abs. 1 BGB) aufgegeben hatten (vgl. BGHSt 26, 121, 122 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]; 16, 394 ff; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 4, 6).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 68/89

    Strafbarkeit wegen schwerer Brandstiftung nur, wenn das Gebäude zur Tatzeit zur

    Auszug aus BGH, 22.07.1992 - 3 StR 77/92
    Da - nach den getroffenen Feststellungen - der Angeklagte S. die Tat vereinbarungsmäßig Abwesenheit der Eheleute S. ausgeführt hatte, ist nicht auszuschließen, daß die Eheleute S. die Zweckbestimmung des Gebäudes, zur Wohnung von Menschen zu dienen, für sich und den zur Tatzeit noch minderjährigen Sohn Markus (§ 1631 Abs. 1 BGB) aufgegeben hatten (vgl. BGHSt 26, 121, 122 [BGH 24.04.1975 - 4 StR 120/75]; 16, 394 ff; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 4, 6).
  • BGH, 08.01.1992 - 3 StR 486/91

    Anforderungen an die Begründung einer Brandübertragungsgefahr

    Auszug aus BGH, 22.07.1992 - 3 StR 77/92
    Sollte nach dem Ergebnis der neuen Hauptverhandlung eine Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung ausscheiden, bedarf es der Prüfung, ob eventuell ein Übergreifen des Brandes auf andere benachbarte Objekte im Sinne des § 308 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. Beschluß vom 8. Januar 1992 - 3 StR 486/91).
  • BGH, 15.09.1998 - 1 StR 290/98

    Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug; Milderes später in Kraft

    Dies kann sogar konkludent dadurch geschehen, daß der einzige Bewohner das Gebäude in Brand setzt (BGHSt 10, 208, 215; 16, 394, 396; 26, 121, 122; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3, 4, 5, 6, 8) oder die Brandstiftung durch einen Dritten ausführen läßt (BGH NStZ 1988, 71; wistra 1994, 21, 22).

    Zugleich hatte sie damit auch für ihren minderjährigen Sohn die Wohnung aufgegeben (vgl. BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 8).

  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 54/07

    Besonders schwere Brandstiftung (Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient;

    bb) Durch ihre Mitwirkung an den Tathandlungen hat die Angeklagte B. auch für ihre Töchter im vorbezeichneten Sinne die Nutzung ihres Hauses als Wohnung aufgehoben (vgl. grds. BGH NStZ 1992, 541; 1999, 32, 34).
  • LG Itzehoe, 12.03.2009 - Jug 3 KLs 19/08

    Vorlagebeschluss; Richtervorlage; konkrete Normenkontrolle; Schuldprinzip;

    Eine Ausnahme kann nach BGH NStZ 1992, 541 für die Aufgabe des Wohnzwecks durch Eltern für ihre minderjährigen Kinder gelten.
  • BGH, 31.05.2012 - 3 StR 99/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (paranoide Psychose);

    Sollten der Beschuldigte durch die Brandlegung sowie seine Ehefrau durch ihren Plan einer Brandlegung die Wohnung entwidmet, das heißt ihre Nutzung als Wohnung aufgegeben haben (vgl. BGH, Beschluss, vom 22. Juli 1992 - 3 StR 77/92, NStZ 1992, 541; Urteil vom 15. September 1998 - 1 StR 290/98, NStZ 1999, 32, 34), wäre die Tat nicht mehr als versuchtes Verbrechen nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB zu beurteilen.
  • BGH, 15.09.1993 - 5 StR 523/93

    Strafprozeßrecht: Überlange Verfahrensdauer und Verfahrenshindernis -

    Eine Verurteilung aus § 306 Nr. 2 StGB scheidet jedoch dann aus, wenn der Auftraggeber der Brandstiftung das Haus alleine bewohnt und es zur Tatzeit nicht mehr als seine Wohnung betrachtet (BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 3, 4, 5, 6, 8).
  • BGH, 10.12.1998 - 3 StR 364/98

    Schwere Brandstiftung; Entwidmung eines Gebäudes bei einvernehmlichem

    Aus diesem Grund war der Wohnzweck im Einvernehmen sämtlicher Beteiligter zuvor aufgehoben worden (vgl. BGHSt 26, 121, 122; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Wohnung 8, 9).
  • BGH, 10.02.1993 - 2 StR 475/92

    Begriff des "Dienens zum Wohnen" bei § 306 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

    Eine Aufgabe des Dienens zu dem genannten Zweck wird danach in der Regel anzunehmen sein, wenn das Gebäude von seinem alleinigen Bewohner in Brand gesetzt wird (vgl. BGHSt 10, 208, 215 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 16, 394, 396; BGHR StGB § 306 Nr. 2, Wohnung 3, 4, 5, 6 und 8 - Aufgabe des Wohnzwecks).
  • BGH, 18.10.1994 - 1 StR 449/94

    Schwere Brandstiftung - Zweckbestimmung - Zweckaufgabe - Gebäude - Wohnung

    Ein Gebäude dient dann nicht mehr zur Wohnung von Menschen (§ 306 Nr. 2 StGB), wenn die einzigen Bewohner diese Zweckbestimmung zur Tatzeit aufgegeben haben (vgl. BGHSt 16, 394; BGH NStZ 1992, 541).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht